sonstige_dienste:kontaktverfolgung
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Kontaktverfolgung
In dieser Anleitung wird die Verwendung der Kontaktverfolgung der TU Clausthal beschrieben. Von allen Teilnehmer von Veranstaltungen an der TU Clausthal ist die Anwesenheit der Personen im Raum gemäß § 4 der Nds. Corona-VO zu dokumentieren.
1. Voraussetzungen
- Ein internetfähiges Gerät (z.B. Smartphone oder Laptop)
sonstige_dienste/kontaktverfolgung.1603983521.txt.gz · Zuletzt geändert: 15:58 29. October 2020 von Nils-Ruven Bähr